Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren trifft Menschen mitunter unerwartet. Überforderung und Zukunftsängste sind typische Folgen. In solchen Momenten braucht es nicht nur Rechtskenntnis und Erfahrung im Umgang mit Exekutive und Strafverfolgungsbehörden, sondern auch menschliches Verständnis und ein besonnenes Vorgehen.
Wir übernehmen Ihre Verteidigung im gesamten Prozess, vom ersten Ermittlungsakt über das Hauptverfahren bis hin zu einem etwaigen Rechtsmittelverfahren. Wir analysieren die Aktenlage, entwickeln eine für Sie passende Taktik und wahren Ihre Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht. Dabei hören wir Klienten empathisch zu, versuchen, ihre Lage nachzuvollziehen und sie anschließend aus dem "Panikmodus" auf den Boden der Tatsachen zurück zu holen - denn auch die beste Verteidigungstaktik ist vor allem dann erfolgversprechend, wenn sie mit Ruhe und Verstand umgesetzt wird.
Sollten Sie noch keinen Termin bei uns gehabt haben, beachten Sie bitte, dass Sie als Beschuldigter das Recht haben, sich nicht selbst zu belasten und die Aussage zu verweigern, einen Verteidiger beizuziehen und Einsicht in den Ermittlungsakt zu nehmen. Unser Rat lautet daher: Machen Sie nach einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung keine Angaben zur Sache, bevor Sie Akteneinsicht erhalten und mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Oft werden die Weichen für den weiteren Verlauf schon im Ermittlungsverfahren gestellt – etwa durch eine Stellungnahme, gezielte Beweisanträge oder die Prüfung einer Diversion, mit der das Verfahren ohne Schuldspruch und ohne Eintrag im Strafregister beendet werden kann.