Ein Erstgespräch dient dazu, dass wir einander kennen lernen. Sie schildern uns anschließend die Ausgangslage, Ihre Wünsche und Ziele, woraufhin wir eine erste grobe rechtliche Einschätzung vornehmen. Sollten weitere Schritte erforderlich sein - etwa die Übernahme einer Prozessvertretung oder die Errichtung von Verträgen - nennen wir Ihnen die Konditionen unseres Tätigwerdens und geben wir Ihnen eine Kostenschätzung ab, soweit das in Anbetracht des Einzelfalls machbar ist.
Termine bei unseren Juristen können Sie konventionell per Telefon innerhalb der oben genannten Öffnungszeiten buchen. Ein Erstgespräch für bis zu einer Stunde Dauer kostet dann 280,00 Euro. Sie bleiben flexibel und können Ihren Termin bis zu 24 Stunden im Vorhinein kostenlos verschieben oder stornieren. Oder Sie profitieren von der Möglichkeit, Ihren Termin für einen ermäßigten Preis von 250,00 Euro rund um die Uhr online zu buchen und sicher online zu bezahlen. Der Termin ist diesfalls nicht stornierbar; selbstverständlich können Sie ihn aber verschieben, sofern Sie erkranken.
Sie sind berufstätig und möchten uns am Abend besuchen? Sie haben ein besonders dringendes Anliegen und wünschen einen Akuttermin? Kein Problem! Wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat und schildern Sie Ihr Anliegen. Wir bieten bei Bedarf auch Termine am Abend oder am Wochenende an und haben ein kleines Reservoir an Terminen für Notfälle, die im Online-Kalender nicht ersichtlich sind.
Damit Ihr Erstgespräch möglichst ergiebig verläuft, empfiehlt sich eine kurze Vorbereitung: Bringen Sie alle Unterlagen mit, die mit Ihrem Anliegen zusammenhängen – etwa Verträge, Schriftverkehr, Bescheide oder gerichtliche Schreiben – und notieren Sie vorab die Fragen, die Ihnen am wichtigsten sind. Achten Sie besonders auf laufende Fristen, etwa für Rechtsmittel, Einsprüche oder Klagebeantwortungen, und weisen Sie uns bereits bei der Terminvereinbarung darauf hin, damit wir rechtzeitig reagieren können. Nehmen Sie den Termin per Videokonferenz wahr, senden Sie uns die Unterlagen bitte gerne per E-Mail. Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, und zwar auch dann, wenn es nach dem Erstgespräch zu keiner weiteren Zusammenarbeit kommt.