Strafrecht
Für Opfer
- Ich wurde Opfer eines Sexualstrafdelikts. Muss ich meinem Peiniger im Rahmen des Strafprozesses nochmals begegnen?
- Welche Vorteile bietet ein Privatbeteiligtenanschluss?
- Ich werde gestalkt. Wie setze ich mich am besten zur Wehr?
Für Verdächtige, Beschuldigte und Angeklagte
- Aus Unachtsamkeit habe ich einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht. Nun erfahre ich, dass gegen mich ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Wie komme ich da wieder raus?
- Ich wurde von der Polizei zu einer Einvernahme vorgeladen. Wer begleitet mich bei diesem Termin?
- Welche Folgewirkungen hat eine Verurteilung für meinen Beruf?
Darum Schmelz Rechtsanwälte OG
- Opfer einer Straftat zu werden, kann traumatisierend sein. Wir begleiten Sie in diesen schwierigen Zeiten und nehmen Ihre Rechte als Opfervertreter wahr.
- Wir beraten Personen, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Wer denkt, nur Schwerverbrecher würden mit dem Strafrecht in Berührung kommen, der irrt. Oftmals sind es Kleinigkeiten, die gravierende Folgen nach sich ziehen können: Haltlose Strafanzeigen unter zerstrittenen Nachbarn, der beim Rauchen eines Joints erwischte Student, wenig intelligente Mutproben unter Teenagern - und schon klopft der Staatsanwalt an.
- Die Grenze zwischen kreativer Rechtsgestaltung und Rechtsmissbrauch ist manchmal fließend. Unternehmer, die bei der Konstruktion komplexer Konstrukte auf der sicheren Seite sein möchten, sind bei uns richtig: Wir begleiten Unternehmen umfassend und mit wirtschaftlichem Verständnis.
Gemeinsam erledigen wird Ihre Anklagepunkte.