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Ihre Investition in Ihre Zukunft // Honorar

Auf einen Blick

Erstgespräch

Erstberatung ab EUR 199,00
für bis zu 60 Minuten

Folgeleistungen

Abrechnung nach Stundensatz, Pauschale oder Anwaltstarif

Rechtsschutz

Wir kooperieren mit
Rechtsschutzversicherungen

Im Detail

Eine Erstberatung von bis zu einer Stunde Dauer kostet 220,00 EUR, wenn Sie telefonisch oder per E-Mail buchen. Sie genießen volle Flexibilität und können Ihren Termin bis zu 24 Stunden im Voraus kostenlos verschieben oder absagen.

Wenn Sie Ihre Erstberatung online buchen und bezahlen, profitieren Sie von einem nicht erstattungsfähigen, reduzierten Preis von 199,00 EUR für bis zu einer Stunde Beratung. Natürlich können Sie Ihren Termin bei Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund verschieben, aber eine Absage ohne triftigen Grund ist kostenpflichtig.

Für alle weiteren Leistungen, die wir für Sie erbringen, besprechen wir am Ende des Erstgesprächs, wenn wir ausreichend über die Problemstellung und Ihre Wünsche und Ziele informiert sind, die am besten geeignete Abrechnungsmethode. Im Allgemeinen gibt es die folgenden Arten der Abrechnung von Anwaltsleistungen:



Stundensatz

In weiten Teilen der europäischen Anwaltschaft hat sich die Abrechnung nach Stundensätzen durchgesetzt. In diesem Fall wird ein angemessener Stundensatz vereinbart und die tatsächlich aufgewendete Zeit unserer Arbeit in Rechnung gestellt. Die von uns erbrachten Leistungen können Sie anhand einer detaillierten Leistungsaufstellung nachvollziehen.

Der tatsächliche Stundensatz hängt in erster Linie von der Thematik, Komplexität und Dringlichkeit Ihres Falles ab. Die Plattform statista.de erhob zuletzt im Jahr 2021 (und damit vor der letzten Inflationswelle) im Durchschnitt übliche Stundensätze mittelgroßer deutscher Kanzleien in verschiedenen Branchen - die Stundensätze österreichischer Rechtsanwälte sind vergleichbar.

Der wesentliche Vorteil der Stundensatzabrechnung ist die hohe Transparenz der Abrechnung. Darüber hinaus zeichnet sich der Stundensatz dadurch aus, dass alle Leistungen des Anwalts - ob Besprechungen, Briefe oder Verhandlungen - gleich bewertet werden. Dies ist bei der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht der Fall.

Pauschale

Wenn der Arbeitsaufwand im Voraus abgeschätzt werden kann, ist es möglich, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Das ist häufig bei Immobilientransaktionen oder in manch anderen Vertragsangelegenheiten der Fall.

Der Hauptvorteil eines Pauschalhonorars besteht darin, dass die Kosten für beide Parteien gut planbar sind. Umgekehrt lässt sich bei zahlreichen Angelegenheiten der Arbeitsaufwand im Voraus kaum abschätzen - zum Beispiel, wenn wir Sie in einem Gerichtsverfahren vertreten sollen, dessen Dauer und Umfang uns allen unbekannt ist. In diesem Fall ist ein Pauschalhonorar nicht geeignet.

Rechtsanwaltstarifgesetz und Allgemeine Honorarkriterien

Wenn keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird, sieht der Gesetzgeber ein gesetzliches System des Anwaltshonorars vor. Entsprechende Regelungen finden sich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), in den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) und im Notariatstarifgesetz (NTG), auf das das RATG teilweise verweist. Die Abrechnung nach Tarif ist eine leicht überprüfbare Abrechnungsmethode, die der Gesetzgeber für angemessen hält.

Eine solche Abrechnung nach Tarif empfiehlt sich insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, da in vielen Verfahrensarten die obsiegende Partei einen Anspruch auf Erstattung der nach dem Tarif berechneten Kosten gegen die unterlegene Partei hat. Umgekehrt ist der Anwaltstarif speziell auf die gerichtliche Vertretung zugeschnitten und führt in anderen Angelegenheiten manchmal zu unbefriedigenden Ergebnissen für beide Parteien; in solchen Fällen ist ein Stundensatz oder ein Pauschalhonorar oft für beide Parteien fairer.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, gilt Folgendes:

Aus organisatorischen Gründen stellen wir Ihnen die Erstberatung direkt in Rechnung und Sie können unsere Honorarnote bei Ihrer Versicherung einreichen, sofern Ihre Polizze den hierfür nötigen Beratungsrechtsschutz umfasst.

Bitte bringen Sie zur Erstberatung bitte Ihre Versicherungspolizze oder die letzte Prämienvorschreibung Ihrer Versicherung mit. Nach der Erstberatung setzen wir uns gerne mit Ihrer Versicherung in Verbindung und klären, ob diese die Kosten unserer weiteren Tätigkeit übernimmt. Wir arbeiten mit allen gängigen österreichischen Rechtsschutzversicherungen zusammen.