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Heimrecht und Pflegerecht

Für Bewohner und Betreiber von Senioren- und Pflegeheimen

  • Wer überprüft meinen Heimvertrag, bevor ich ihn unterzeichne?
  • Muss ich als Bewohner das Heimentgelt auch dann weiterzahlen, wenn ich auf Urlaub oder im Spital bin?
  • Wie setze ich eine Erhöhung des Pflegegeldes durch?
  • Unter welchen Voraussetzungen sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen, etwa durch Gitterbetten, zulässig?

Für Patienten und Vorsorgende

  • Ich möchte in Würde sterben und lehne jahrelange lebenserhaltende Maßnahmen ab. Wie formuliere ich eine dieses Ziel verfolgende Patientenverfügung?
  • Welche Auswirkungen hat das neue Sachwalterschaftsrecht auf meine Angehörigen und mich?
  • Ich möchte im Fall der Fälle von einer Person meines Vertrauens vertreten werden – und nicht von einem mir zugewiesenen Erwachsenenvertreter. Wer verfasst für mich eine entsprechende Vorsorgevollmacht?

Darum Schmelz Rechtsanwälte OG

  • Aufgrund der demografischen Entwicklung kommt dem Gebiet des Heimrechts und Pflegerechts immer größere Bedeutung zu. Das Angebot an einschlägigen, qualitativ hochwertigen Dienstleistungen hinkt der Nachfrage hinterher.
  • Nur etwa vier Prozent aller Österreicher haben eine Patientenverfügung getroffen, etwa zwei Prozent aller Österreicher eine Vorsorgevollmacht errichtet. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen.
  • Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung sowohl in der juristischen Beratung von Pflegeheimen, als auch von älteren Personen. Außerdem übernehmen wir laufend Sachwalterschaften bzw Erwachsenenvertretungen. Gerne stehen wir auch Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Damit Sie im MITTELPUNKT stehen. Und dort bleiben.

Hier finden Sie uns

Wien

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