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Erbrecht & Vorsorge

Nachlassplanung & Testament
Erb- und Pflichtteilsanspruch
Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Document

Nachlassplanung & Testament

Ein klar formuliertes Testament ist mehr als ein Stück Papier – es ist ein Akt der Verantwortung, aber auch ein Zeichen der Liebe. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt seine Angehörigen vor Konflikten und sorgt dafür, dass das eigene Lebenswerk jenen Menschen oder Organisationen übergeben wird, die Sie bewusst bedenken möchten. Verfassen Sie keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge ein, die mitunter nicht den persönlichen Vorstellungen des Erblassers entspricht.

Wir unterstützen Sie bei der konzeptuellen Nachlassplanung, prüfen rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und achten auf Formvorschriften wie auch steuerliche Aspekte. Anschließend erstellen wir ein maßgeschneidertes Testament, ein Vermächtnis, einen Erbvertrag oder auch ein gemeinsames Testament von Ehegatten. Sie können dieses in entspannter Atmosphäre bei uns unterschreiben, wonach wir Ihre letztwillige Verfügung im Testamentsregister erfassen. Eine Verwahrung Ihrer letztwilligen Verfügung in unserer Kanzlei verhindert unberechtigte Zugriffe anderer Personen auf Ihren wahren Willen.

Vermögensplanung bedeutet, über den Tod hinaus Klarheit zu schaffen. Sie haben es in der Hand, Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen vorzubeugen und Ihre Liebsten wirtschaftlich abzusichern – und stellen sicher, dass Ihr Vermögen dort ankommt, wo es nach Ihrem Wunsch hingehört.

Schutzschild

Erb- & Pflichtteilsanspruch durchsetzen

Das Ableben einer nahestehenden Person führt zu mannigfaltigen Emotionen. Neben Trauer empfinden Hinterbliebene oftmals auch Unsicherheit und Zukunftsangst: Wer erbt was? Was steht mir persönlich zu? Und wie setze ich meine Ansprüche effektiv durch?

Das österreichische Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige davor, gänzlich leer auszugehen. Wir vertreten Erben, Pflichtteilsberechtigte und übergangene Angehörige dabei, Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche am besten noch im Nachlassverfahren, erforderlichenfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Umgekehrt vertreten wir Erben dabei, ungerechtfertigte Ansprüche von Personen, die stärkere Erbrechte oder Pflichtteinsansprüche behaupten, abzuwehren.

Kreise mit Häckchen

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Das Leben lässt sich nicht exakt planen – in gewissem Maß aber haben Sie die Möglichkeit, Ihr rechtliches und wirtschaftliches Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.

Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht ermöglichen es Ihnen, rechtzeitig festzulegen, was mit Ihnen passiert, wenn Sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Wir beraten Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, damit Sie im Fall einer Einschränkung Ihrer eigenen Entscheidungsfähigkeit nicht von einem Ihnen unbekannten Erwachsenenvertreter (vormals "Sachwalter" genannt) vertreten werden, sondern von einer Person Ihres Vertrauens. Im Rahmen einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, nach ärztlicher und juristischer Beratung festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen bzw dezidiert ablehnen, sofern Sie Ihren Wunsch nicht mehr bilden oder äußern können.

Vorsorge bedeutet Selbstbestimmung und die Gewissheit, dass Ihr Wille zählt, auch wenn Sie ihn nicht mehr selbst äußern können.

Darum Schmelz Rechtsanwälte

Für die meisten von uns ist die Auseinandersetzung mit dem künftigen Abbau körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, letztlich auch mit dem eigenen Tod, nicht unbedingt angenehm. Wir beraten Sie empathisch, ruhig und in entspanntem Ambiente. Aufgrund unserer breiten fachlichen Aufstellung können auch familienrechtliche, unternehmensrechtliche und immobilienrechtliche Aspekte adäquat mit berücksichtigt werden.

Abschließend ein Literaturtipp für alle, die sich in die Materie einlesen möchten: Das "Handbuch Vertretung und Unterbringung", für das sich auch unser Partner Dorian Schmelz als Co-Autor verantwortlich zeichnet, bietet einen umfassenden, zugleich verständlichen Praxisleitfaden für Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung, Heimrecht und Unterbringung.