Nachlassplanung & Testament
Ein klar formuliertes Testament ist mehr als ein Stück Papier – es ist ein Akt der Verantwortung, aber auch ein Zeichen der Liebe. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt seine Angehörigen vor Konflikten und sorgt dafür, dass das eigene Lebenswerk jenen Menschen oder Organisationen übergeben wird, die Sie bewusst bedenken möchten. Verfassen Sie keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge ein, die mitunter nicht den persönlichen Vorstellungen des Erblassers entspricht.
Wir unterstützen Sie bei der konzeptuellen Nachlassplanung, prüfen rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und achten auf Formvorschriften wie auch steuerliche Aspekte. Anschließend erstellen wir ein maßgeschneidertes Testament, ein Vermächtnis, einen Erbvertrag oder auch ein gemeinsames Testament von Ehegatten. Sie können dieses in entspannter Atmosphäre bei uns unterschreiben, wonach wir Ihre letztwillige Verfügung im Testamentsregister erfassen. Eine Verwahrung Ihrer letztwilligen Verfügung in unserer Kanzlei verhindert unberechtigte Zugriffe anderer Personen auf Ihren wahren Willen.
Vermögensplanung bedeutet, über den Tod hinaus Klarheit zu schaffen. Sie haben es in der Hand, Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen vorzubeugen und Ihre Liebsten wirtschaftlich abzusichern – und stellen sicher, dass Ihr Vermögen dort ankommt, wo es nach Ihrem Wunsch hingehört.