Vereinsgründung & Erstellung von Statuten
Vereine sind im österreichischen Recht ein bisschen wie IKEA-Möbel: Die Anleitung ist erstaunlich kurz – aber wenn man beim Zusammenbauen nicht im Detail weiß, was man tut, wackelt am Ende das ganze Regal. Das Vereinsgesetz lässt viel Raum für privatautonome Gestaltung, weshalb Vereinsstatuten eine größere Bedeutung zukommt, als dies bei anderen Gesellschaftsformen der Fall ist. Wenig durchdachte, oberflächliche Statuten sparen kurzfristig Beratungsaufwand, können langfristig aber ein Vielfaches an Schaden nach sich ziehen.
Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Vereinsgründung, erstellen durchdachte Statuten, definieren Aufgaben und Kompetenzen der Vereinsorgane und sorgen – wo sinnvoll – gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern für eine steueroptimale Vereinsstruktur. Das ist besonders wichtig, wenn Ihr Verein gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt oder eine Spendenbegünstigung anstrebt.
Manchmal kommen Klientinnen und Klienten zu uns, nachdem sie bei der Gründung schnell und sparsam vorgegangen sind - und die Vereinsbehörde oder das Finanzamt nunmehr Mängel entdecken, die im worst case zu einer behördlichen Auflösung des Vereins und erdrückenden Steuernachzahlungen führen können. In solchen Fällen analysieren wir gründlich die bestehenden Statuten und die tatsächlichen Abläufe in Ihrem Verein und bringen beides gemeinsam mit Ihnen auf einen professionellen Stand.
Egal ob Kulturverein, Bildungsverein oder NGO/NPO: Gut geplante Statuten und ein schlüssiges Konzept können Ihrem Verein erhebliche steuerliche Vorteile, Förderungen und langfristige Stabilität bringen. Die Investition in erfahrene Berater zahlt sich daher nicht nur rechtlich, sondern oft auch wirtschaftlich langfristig aus.