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Vereinsrecht

Vereinsgründung & Statuten
Beratung von Vereinsorganen
Amtssitzgesetz
Rakete

Vereinsgründung & Erstellung von Statuten

Vereine sind im österreichischen Recht ein bisschen wie IKEA-Möbel: Die Anleitung ist erstaunlich kurz – aber wenn man beim Zusammenbauen nicht im Detail weiß, was man tut, wackelt am Ende das ganze Regal. Das Vereinsgesetz lässt viel Raum für privatautonome Gestaltung, weshalb Vereinsstatuten eine größere Bedeutung zukommt, als dies bei anderen Gesellschaftsformen der Fall ist. Wenig durchdachte, oberflächliche Statuten sparen kurzfristig Beratungsaufwand, können langfristig aber ein Vielfaches an Schaden nach sich ziehen.

Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Vereinsgründung, erstellen durchdachte Statuten, definieren Aufgaben und Kompetenzen der Vereinsorgane und sorgen – wo sinnvoll – gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern für eine steueroptimale Vereinsstruktur. Das ist besonders wichtig, wenn Ihr Verein gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt oder eine Spendenbegünstigung anstrebt.

Manchmal kommen Klientinnen und Klienten zu uns, nachdem sie bei der Gründung schnell und sparsam vorgegangen sind - und die Vereinsbehörde oder das Finanzamt nunmehr Mängel entdecken, die im worst case zu einer behördlichen Auflösung des Vereins und erdrückenden Steuernachzahlungen führen können. In solchen Fällen analysieren wir gründlich die bestehenden Statuten und die tatsächlichen Abläufe in Ihrem Verein und bringen beides gemeinsam mit Ihnen auf einen professionellen Stand.

Egal ob Kulturverein, Bildungsverein oder NGO/NPO: Gut geplante Statuten und ein schlüssiges Konzept können Ihrem Verein erhebliche steuerliche Vorteile, Förderungen und langfristige Stabilität bringen. Die Investition in erfahrene Berater zahlt sich daher nicht nur rechtlich, sondern oft auch wirtschaftlich langfristig aus.

Leuchtende Glühbirne

Beratung von Vereinsorganen

Wer in einem Vereinsorgan sitzt, übernimmt Verantwortung – und zwar für ziemlich viel: für Mitglieder, Mitarbeiter, Förderer, Begünstigte und letztlich den Verein in seiner gesamten wirtschaftlichen und rechtlichen Komplexität. Kein Wunder, dass dabei immer wieder Detailragen zur Haftung auftauchen: Wo sind die Grenzen meiner Verantwortung als Vorstandsmitglied? Was muss ein Rechnungsprüfer eigentlich alles prüfen? Und wie sollte ein Aufsichtsrat konkret vorgehen? Wenn man das nicht genau weiß, entstehen Nervosität und Orientierungslosigkeit – und die braucht im Vereinsleben nun wirklich niemand.

Wir unterstützen Vorstände, Präsidien, Geschäftsführer und andere Organwalter dabei, den Überblick zu behalten: Begonnen von der korrekten Einberufung einer Mitgliederversammlung über die Beschlussfassung in den einzelnen Organen bis hin zur Einhaltung von Dokumentationspflichten. Wir stellen Ihnen gerne auf Sie bestmöglich angepasste Musterdokumente zur Verfügung, begleiten Sie bei Sitzungen in beratender Funktion oder nehmen einen Quercheck Ihrer bisherigen Tätigkeit vor, um Haftungsrisiken aufzuzeigen und zu minimieren.

Und wenn doch einmal etwas schief geht? Dann zeigt sich häufig, dass das in den Statuten vorgesehene Schlichtungsverfahren alles andere als ein glasklarer, praxisnaher Leitfaden ist. Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir bringen Struktur in Chaos, moderieren Streitigkeiten, füllen lückenhafte Regelungen mit Leben – und vertreten Sie natürlich auch dann, wenn am Ende die staatlichen Gerichte zu Hilfe gerufen werden müssen.

Box

Amtssitzgesetz (ASG)

Österreich gilt als eine der Drehscheiben der internationalen Diplomatie, Vorfelddiplomatie und Konferenzen. Wien ist als Sitz von weltweit einflussreichen Organisationen wie UNO, IEAO und OSZE bekannt. Eine der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit solcher internationalen Einrichtungen ist das Amtssitzgesetz (in Langform: Bundesgesetz zur Stärkung Österreichs als internationaler Amtssitz- und Konferenzstandort), das die Ansiedlung und Tätigkeit internationaler Einrichtungen und Internationaler Nichtregierungsorganisationen sowie die Abhaltung internationaler Konferenzen in Österreich fördern möchte.

Sie haben vom Amtssitzgesetz noch nie zuvor gehört? Kein Wunder: die meisten Juristen auch nicht. Es handelt sich um eine Spezialmaterie, die weder auf der Universität gelehrt, noch in den allermeisten Anwaltskanzleien praktiziert wird. Wir beraten mehr als ein Drittel aller österreichischen Quasi-Internationalen Organisationen und verfügen über mannigfaltige Erfahrungen in der Etablierung österreichischer Strukturen und bestmöglichen Ansiedelung internationaler Forscher, Wissenschafter und Vorfelddiplomaten.

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Darum Schmelz Rechtsanwälte

Als spezialisierte Anwälte vertreten wir eine Vielzahl an Vereinen und Organmitgliedern: Von Kleingartenvereinen über Bildungseinrichtungen bis hin zu international tätigen NPOs mit Millionenbudgets. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung in der Konzipierung von rechtlich und steuerlich optimierten Vereinsstrukturen. Zudem verfügen wir als Partner von npoAustria, einer der Wirtschaftsuniversität Wien nahe stehenden Organisation zur Vernetzung von Vereinen und zum Wissenstransfer zwischen Vereinen, über Beziehungen zu beidem: Wissenschaft und Praxis.