Skip to main content

How to: Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung

1. Auf den Punkt gebracht

Rechtsschutz-Versicherungen können helfen, das eigene Recht auch dann durchzusetzen, wenn die Kosten eines Rechtsstreits sonst überfordernd wären. Sie übernehmen – je nach Vertrag – Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, decken aber nicht jeden Konflikt und unterliegen oft Wartefristen, Ausschlüssen oder Einschränkungen. Der Versicherungsschutz besteht meist aus wählbaren Modulen (wie etwa Privat-, Berufs-, Verkehrs- oder Strafrechtsschutz), deren Auswahl wohl überlegt sein mag. Im Zweifelsfall gilt jedenfalls im privaten Bereich: Lieber eine etwas weitere als eingeschränkte Versicherung, denn die jährlichen Kosten einer attraktiven Rechtsschutzversicherung sind überschaubar. Anders kann im betrieblichen Bereich gelten, wo die Vorteilhaftigkeit einer Versicherung von Fall zu Fall genau evaluiert werden sollte.

2. Was ist eine Rechtsschutzversicherung – und was bringt sie?

Ein Streit mit dem Arbeitgeber, eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn (dem hinter der hohen Hecke), ein Unfall im Straßenverkehr oder Ärger mit einem Handwerker – rechtliche Konflikte sind nicht nur für Anwälte alltäglich. Oft stellt sich in solchen Situationen nicht nur die Frage, wer im Recht ist, sondern wer es sich leisten kann, auch zu seinem Recht zu kommen.

Genau hier setzt die Rechtsschutzversicherung an: Sie übernimmt – je nach Vereinbarung mit der konkreten Versicherung – optimalen Falls die gesamten Kosten eines Rechtsstreits: Etwa Gerichtsgebühren, Anwaltshonorar, Kosten von Sachverständigengutachten, Dolmetschkosten oder Zeugengebühren. So kann man sein Recht auch dann verfolgen, wenn man sich das aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenslage an sich vielleicht nicht leisten könnte. Denn ein Nachbarschaftsstreit mag noch verhältnismäßig kostenarm sein; wer aber über Schadenersatz für schwere Verletzungen mit Dauerfolgen oder gar eine nicht nur unwesentliche Erbschaft streitet, muss tief in die Tasche greifen, um einen Prozess als Kläger zumindest vorfinanzieren zu können, sofern keine Versicherung einschreitet.

Umgekehrt ist eine Rechtsschutzversicherung aber kein Freifahrtschein dafür, seinen wöchentlichen jour-fixe beim Anwalt seiner Wahl einzuplanen und jeden beliebigen Konflikt vor Gericht zu bringen. Auf Wesen und Vorteile, aber auch Limitationen von Rechtsschutzversicherungen gehen wir im folgenden Artikel ein.

3. Welche Arten von Rechtsschutz gibt es?

Nicht jede Rechtsschutzversicherung ist gleich: Die meisten bieten einen vergleichbaren Basis-Schutz (zB die Übernahme von anwaltlichen Erstberatungen, allerdings oftmals der Höhe und der Häufigkeit nach gedeckelt), bieten aber darüber hinausgehend ein opt-in-System, demzufolge verschiedene Risiken bausteinartig abgesichert werden können, aber nicht müssen. Je nach Lebenssituation kann es sinnvoll sein, nur bestimmte Bereiche abzudecken oder einen möglichst umfassenden, dafür teureren Schutz zu wählen. Gehen wir auf besonders praxisrelevante Fälle des Versicherungsschutzes ein.

Der Privatrechtsschutz deckt viele typische Streitigkeiten des Alltags ab – etwa aus Kaufverträgen über Mobilien, Schadenersatzforderungen oder Konflikten rund um Konsumentenrechte. Viele Versicherer bieten auch eingeschränkten Schutz für familien- und erbrechtliche Themen, etwa für eine erste anwaltliche Beratung bei Scheidung, Unterhalt oder Erbschaftsstreitigkeiten. Gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten gelten jedoch in der Regel enge Grenzen des Leistungswillens von Rechtsschutzversicherungen, wie auch übliche Verlassenschaftsverfahren ohne Rechtsstreit in der Regel keine Deckung erfahren.

Arbeitsrechtsschutz greift bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen – etwa wenn es zu einer Kündigung, ungerechtfertigten Entlassung oder Gehaltsstreitigkeit kommt. Gerade im Arbeitsrecht ist das Risiko hoch, im Konfliktfall die eigenen Kosten selbst tragen zu müssen, selbst wenn man im Recht ist – denn in Österreich gilt vor dem Arbeits- und Sozialgericht der Grundsatz, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt.

Ein Muss für Autofahrer ist der Kfz-Rechtsschutz. Dieser hilft bei Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall, bei Führerscheinentzug oder Verwaltungsstrafverfahren. Auch bei Problemen beim Autokauf oder Leasing kann dieser Baustein greifen.

Liegenschaftsrechtsschutz ist für Eigentümer sowie Mieter von Immobilien von Interesse, etwa bei Auseinandersetzungen mit Mietern bzw Vermietern oder der Hausverwaltung. Typischerweise differenzieren Versicherungen danach, ob man rein als Mieter oder Eigentümer einer Immobilie rechtsschutzversichert sein mag, oder ob auch die Vermietung von Immobilien erfasst werden soll.

Strafrechtsschutz schützt vor den Kosten der Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wie auch in weiterer Folge der strafrechtlichen Verfolgung. Häufig besteht eine Deckung bei Vorsatzdelikten meistens rückwirkend im Fall der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs, bei Fahrlässigkeitsdelikten im weiteren Umfang. Auch wenn Strafrechtsschutz für so Manchen initial als nicht erforderlich erachtet wird - wer geht schon davon aus, vor dem Strafgericht zu landen? - ist Strafrechtsschutz gerade im für manche Berufsgruppen empfehlenswert, die gar nicht so selten in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt werden, etwa Ärzte oder Pädagogen.

4. Was zahlt die Versicherung – und was nicht?

Viele Menschen schließen eine Rechtsschutzversicherung in der Hoffnung ab, in keinem Fall eines juristischen Beratungs- oder Vertretungsbedarfs mit Kosten belegt zu werden. Doch die Realität ist oft komplexer. Denn selbst wenn Versicherungsschutz grundsätzlich besteht, bedeutet das nicht automatisch, dass alle Kosten und jedes Verfahren gedeckt sind.

Üblicher Weise gedeckt werden die gerichtliche Pauschalgebühr, Kosten für Sachverständige und Dolmetscher, Zeugengebühren sowie die Kosten der Gegenseite, sofern man im Verfahren (teilweise) unterliegt und daher (zumindest teilweise) kostenersatzpflichtig wird. Zudem decken Rechtsschutzversicherungen die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung bei Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz. Man sollte berücksichtigen, dass das Letztgenannte bei niedrigen Streitwerten zu nicht kostendeckend niedrigen Honoraransprüchen von Anwälten führt, sodass viele Anwälte eine Übernahme "kleinerer" Causen bei Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz ablehnen werden. Bisweilen werden letztlich auch Kosten eines Mediationsverfahrens oder Schlichtungsversuchs ersetzt.

    Wo bestehen häufig Beschränkungen in der Deckung einer Rechtsschutzversicherung? Wie auch bei Gesundheitsversicherungen bestehen in manchen Bereichen - wenig überraschend - Wartefristen. Das gilt beispielsweise für den Erbrechtsschutz: Wer seine Versicherung abschließt, während die reiche Urstrumpftante ihre letzte Atemzüge tätigt, ist im Regelfall zu spät dran. Naheliegender Weise werden auch keine Konflikte gedeckt, die sich vor dem Abschluss der Versicherung zugetragen haben. Weniger offensichtlich ist, dass die meisten Versicherung keine oder nur eingeschränkte Rechtsschutzdeckung im Scheidungsfall, im Verlassenschaftsverfahren vor dem Gerichtskommissär sowie in Fällen der bloßen Vertragsgestaltung (etwa die Kosten der Vertragserrichtung beim Immobilienerwerb) gewähren.

    5. Häufige Irrtümer über Rechtsschutzversicherungen

    Nachdem wir auf typische Fälle einer Versicherungsdeckung wie auch einer vermutlich nicht bestehenden Deckung eingegangen sind, möchten wir noch auf häufige Problemfelder und Fallstricke eingehen, denen unsere Klienten immer wieder unterliegen.

    Ich brauche keine Rechtsschutzversicherung, ich streite mich ja nie.“ So denken die allermeisten unserer Klienten, ehe sie zum ersten Mal an unserem Besprechungstisch sitzen. Dabei wird übersehen, dass manche Konflikte unvermeidbar sind. Ob Verkehrsunfall, Kündigung durch den Arbeitgeber oder Betrug im Onlinehandel: Wer kennt nicht jemanden, der hiervon bereits betroffen war - oder durfte selbst bereits unangenehme Erfahrungen machen?

    Darüber hinaus sollten wirtschaftliche Erwägungen angestellt werden: Die jährliche Prämie einer guten Privatrechtsschutzversicherung kostet in etwa so viel wie ein bis zwei Arbeitsstunden eines Anwalts. Dieses Risiko abzudecken, ist jedenfalls im Privatbereich in fast allen Fällen sinnvoll, während die Prämien im Bereich betrieblicher Rechtsschutzversicherungen oftmals deutlich höher sind und zudem häufig enge Limitationen des Versicherungsschutzes bestehen.

    Ich bin versichert, also kann ich sofort klagen.“ Auch das stimmt so nicht. Wer gerichtliche Abhilfe in Anspruch nehmen möchte, muss zuerst um Versicherungsdeckung ansuchen; diese Anfrage übernimmt üblicher Weise bereits der Rechtsanwalt, zumal er eine Chancen- und Risikoeinschätzung vorzunehmen vermag. Eine Deckungsablehnung kann sich ergeben, wenn bspw ein einschlägiger Versicherungsbaustein nicht gewählt wurde, das kausale Ereignis vor Versicherungsabschluss stattfand oder die Erfolgsaussichten vor Gericht nicht erkennbar sind.

    Die Versicherung übernimmt alles – egal was passiert.“ In vielen Fällen ist diese Annahme unrichtig. Viele Verträge beinhalten sachliche Ausschlüsse (zB rund ums Bau-, Familien- oder Erbrecht), zeitliche Ausschlüsse (Wartefristen) oder sehen Kostenlimits und Selbstbehalte vor. Unserer Erfahrung nach bestehen spürbare Unterschiede beim Preis-Leistungs-Verhältnis verschiedener Versicherungskonzerne wie auch in deren Qualität der Fallabwicklung.

    Ich kann den Staranwalt meiner Wahl nehmen – die Versicherung zahlt das schon.“ Jein. Grundsätzlich besteht in Österreich freie Anwaltswahl. Einige Versicherer versuchen aber, ihre Kunden zu sogenannten Partnerkanzleien zu lenken. Das ist aus Sicht der Versicherung sinnvoll, denn Partnerkanzleien von Rechtsschutzversicherungen verpflichten sich üblicher Weise dazu, erhebliche Nachlässe auf das Anwaltshonorar zu gewähren; Versicherungsnehmer sollten damit rechnen, dass gerade bei Streitwerten im niedrigen bis mittleren Bereich kein Profit für solche Partneranwälte von Versicherungen erkennbar ist, Kleincausen daher nur mit bedingter Hingabe betreut werden. Wir raten dazu, Versicherungen mit freier Anwaltswahl abzuschließen, um im Fall der Fälle auch mehrere als potenziell geeignet erscheinende Anwälte persönlich kennen lernen und anschließend den Vertreter Ihres Vertrauens mandatieren zu können.

    Mein Anwalt weiß, ob bzw wie ich versichert bin.“ Leider nein. Anwälte haben keinen Zugriff auf Ihre Versicherungspolizze, sofern Sie diese nicht offenlegen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie zu einem Ersttermin bei Ihrem Rechtsanwalt Ihre Versicherungspolizze, zumindest aber die Polizzennummer und den Namen Ihrer Versicherung mitnehmen. Erst dann kann Ihr Anwalt den Versicherungsschutz prüfen und eine zweckentsprechende Deckungsanfrage stellen.

    6. Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?

    Mit welchem Prämienvolumen Sie bei Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung in Österreich rechnen müssen, ist von zahlreichen Variablen abhängig: Hierzu zählen der sachliche ("Bausteine"), der örtliche (Österreich oder auch das Ausland?) und der persönliche (nur Sie oder auch Familienangehörige?) Deckungsbereich, die Deckungshöchstsumme, die Zahlweise der Prämie und die Bindungsdauer, die Sie einzugehen bereit sind.

    Im Allgemeinen gilt, dass der Unterschied in der Prämienlast abhängig davon, ob Sie Einzel- oder Familienrechtsschutz und ob Sie Schutz nur in Österreich oder zB innerhalb der ganzen EU wünschen, gering ist. Insofern empfehlen wir einen weiten Versicherungsschutz. Durch eine jährliche Abbuchung der Prämie und eine freiwillige Bindung auf bis zu zehn Jahre können Sie Ermäßigungen erwirken. Von einer weiteren Ermäßigung durch den Verzicht auf eine freie Anwaltswahl empfehlen wir Abstand zu nehmen. Welche "Bausteine" letztlich für Sie optimal sind, ist von Fall zu Fall zu beurteilen.

    Eine sachlich umfassende Privat-Rechtsschutzversicherung mit Familienrechtsschutz und Deckung innerhalb der EU oder ganz Europa sowie eines sinnvollen Haftungshöchstgrenze im Bereich von EUR 200.000 oder mehr erhalten Sienach unseren Recherchen in einer Bandbreite zwischen etwa EUR 300,00 und EUR 500,00 pro Jahr.

    7. So unterstützen wir Sie als Kanzlei bei rechtsschutzversicherten Causen

    Viele unserer Mandanten sind rechtsschutzversichert – und trotzdem unsicher, wie sie im Versicherungsfall richtig vorzugehen haben. Wir erleben regelmäßig, dass wertvolle Chancen ungenutzt bleiben, weil taktisch und strategisch wichtige Schritte zu spät oder gar nicht gesetzt werden. Daher empfehlen wir, bereits vor der Eskalation eines Konflikts und also dessen Gerichtsanhängigkeit anwaltlichen Rat einzuholen, um Auseinandersetzungen früh "einfangen" und nach Möglichkeit außergerichtlich regeln zu können. Selbst wenn eine außergerichtliche Lösung scheitert, bietet die frühzeitige anwaltliche Beratung den Vorteil, einer Causa vielleicht einen "Spin" geben zu können, der die Erfolgschancen im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung merklich erhöht.

    Welche Leistungen erbringen wir im Zusammenhang mit Ihrer Versicherung?

    • Wir prüfen, ob Ihre Versicherung im konkreten Fall zur Leistung verpflichtet sind
    • Wir stellen eine durchdacht formulierte Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, um die Deckungszusage schwarz auf weiß zu haben.
    • Wir vertreten Sie nach Einholung einer Deckungszusage außergerichtlich wie auch gerichtlich und halten Ihre Versicherung von wesentlichen Neuigkeiten up to date.
    • Wir übernehmen die gesamte sonstige Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

    8. Fazit: Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

    Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Allheilmittel, kann allerdings in manchen Situationen ein entscheidender Rückhalt und also sinnvoll sein, um das eigene Recht tatsächlich durchsetzen zu können. Nicht selten scheitern Menschen nicht an ihrer juristischen, sondern ihrer wirtschaftlichen Ausgangslage, und sitzt am Ende jene Streitpartei am längeren Ast, die wirtschaftlich potenter und daher ein langes und kostenintensives Verfahren durchzustehen in der Lage ist. Eine derartige Inäquivalenz vermag eine gute Rechtsschutzversicherung auszugleichen. Ob sich eine solche für Sie lohnt, ist einzelfallbezogen zu beurteilen und hängt unter anderem davon ab, welche Lebensbereiche Sie absichern wollen, wie gut geeignet eine konkrete Polizze für Ihre Lebenssituation ist sowie in welcher Lebenslage Sie sich befinden.

    Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen gedenken, empfehlen wir Ihnen:

    • So Sie nicht Single sind und das langfristig zu bleiben gedenken, wählen Sie Familienrechtsschutz aus. Die Mehrkosten sind überschaubar.
    • So sich Ihr Leben nicht auf Österreich beschränkt, wählen Sie einen räumlich weiten Schutz. Ein Verkehrsunfall im Urlaub passiert schnell, der Kontakt mit ausländischen Gerichten ist nochmals herausfordernder als jener mit nationalen. Die Mehrkosten eines europaweiten Schutzes sind überschaubar.
    • Der sachliche Deckungsumfang ist, wie angemerkt, einzelfallbezogen zu beurteilen. Gerade erb- und immobilienrechtlich ist ein möglichst weiter Schutz empfehlenswert, da die Streitwerte in diesen Materien oftmals hoch sind - und als Folge dessen auch die Kosten der Rechtsdurchsetzung.
    • Haben Sie die best geeignete Versicherung gründlich recherchiert und auserkoren, wählen Sie eine lange Bindungsdauer und, wenn wirtschaftlich möglich, eine einmal jährlich erfolgende Prämienabbuchung. Hierdurch können Sie die Kostenbelastung mindern.
    • Wählen Sie freie Anwaltswahl, auch wenn Sie dadurch die Möglichkeit einer leichten Senkung Ihrer Prämie auslassen.

    9. Wir helfen Ihnen weiter

    Sie sind sich unsicher, welche Rechtsschutzversicherung für Sie am besten geeignet ist? Sie haben bereits eine Versicherung abgeschlossen und möchten diese nunmehr in Anspruch nehmen? Dann wenden Sie sich gerne an uns und lassen uns Details Ihrer Anliegen in einem Erstgespräch erörtern.

     

     

    Schmelz Rechtsanwälte OG

    Hier finden Sie uns

    Wien

    •  1090 Wien, Währinger Straße 16 Top 14
    •  +43 1 946 11 60
    •  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.