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Asylrecht und Fremdenrecht

Für Fremde, die in Österreich Ihren Aufenthalt nehmen möchten

  • Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft?
  • Ich möchte mich in Österreich beruflich betätigen. Wie erlange ich eine Beschäftigungsbewilligung?
  • Ich wurde geschieden. Muss ich meinen Aufenthaltstitel ändern?
  • Darf ich mich mit meinem Visum im Schengenraum frei bewegen?
  • Erfülle ich die Voraussetzungen, um eine Rot-Weiß-Rot-Karte oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus zu erlangen?

Für Flüchtlinge, Asylwerber und Asylberechtigte

  • Ich bin Flüchtling. Wer unterstützt mich im Asylverfahren?
  • Mein Asylantrag wurde abgewiesen. Welches Rechtsmittel kann ich erheben?
  • Die Fremdenpolizei ermittelt gegen mich. Welche Rechte habe ich?
  • Es droht meine Abschiebung. Wie kann ich diese noch abwenden?
  • Ich habe Asyl in Österreich erhalten. Wie funktioniert eine Familienzusammenführung?

Darum Schmelz Rechtsanwälte OG

  • Wir vertreten Asylanten und Aslywerber sowie subsidiär Schutzberechtigte, um deren Verbleib in Österreich zu sichern.
  • Wir vertreten Fremde, die sich vorübergehend oder langfristig in Österreich aufhalten möchten.
  • Wir beraten Fremde in zahlreichen Fremdsprachen: Etwa auf Englisch, Bosnisch, Serbisch, Kroatisch und Kurdisch.
  • Unsere Partnerin Mag. Eva Schmelz arbeitete vor ihrer anwaltlichen Tätigkeit bei der Einrichtung "Asyl in Not" und am Unabhängigen Bundesasylsenat Wien. Sie kennt Asylrecht und Fremdenrecht daher nicht nur aus der Sicht einer Anwältin, sondern auch der Behörden.

Es ist nicht immer leicht, in einem fremden Land zurecht zu kommen. Wir helfen Ihnen, klar zu sehen und die ersten Schritte in ein eines neuen Leben in Österreich zu machen. Finden Sie einen neuen BEZUGSPUNKT.

Hier finden Sie uns

Wien

  •  1090 Wien, Währinger Straße 16 Top 14
  •  +43 1 946 11 60
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