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How to...: Vereinsgründung in Österreich

1. Auf den Punkt gebracht

Executive Summary: Ein Verein kann in Österreich bereits durch zwei Personen errichtet werden, die als Gründungsmitglieder und Mitglieder des Leitungsorgans dienen. Daneben sind zwar noch zwei Rechnungsprüfer nötig, dies können aber auch außenstehende Personen wie bspw Steuerberater sein. Die Verfassung des Vereins ergibt sich aus seinen Statuten, die zentrale Aspekte des Vereinslebens regeln können und sollten. Wurde der Verein durch Abschluss der Statuten errichtet, ist all das der Vereinsbehörde anzuzeigen. Die Behörde kann den Verein zur Aufnahme seiner Tätigkeit einladen oder die Eintragung in das Vereinsregister ablehnen, wenn die Vereinsstatuten zB gesetzwidrig sind. Tut die Behörde nichts, gilt der Verein nach vier Wochen der Untätigkeit als entstanden.

Autor: Mag. Dorian Schmelz
Zuletzt aktualisiert: 3/2026
Voraussichtliche Lesedauer: 4 - 6 Minuten

2. Was ist ein Verein?

Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen ideellen Zwecks.

Vereine sind fremdnützig gestaltet, nicht eigennützig - also nicht auf wirtschaftliche Vorteile seiner Mitglieder. Ein Verein darf zwar in gewissem Rahmen wirtschaftlich tätig sein, diese Tätigkeit darf aber nur eine Nebentätigkeit sein und der daraus entspringende Gewinn muss dem ideellen Vereinszweck zugutekommen.

3. Schritt für Schritt: Der Ablauf einer Vereinsgründung

Schritt 1: Die Errichtung des Vereins

Zwei oder mehr Personen einigen sich als Gründer auf die Statuten des Vereins. Sie können zugleich das erste Leitungsorgan bestimmen; ansonsten wird der Verein vorerst durch die Gründer vertreten. Spätestens nach einem Jahr ab Vereinsgründung ist aber das erste Leitungsorgan zu wählen und der Vereinsbehörde bekannt zu geben.

Wurden die Statuten von den Vereinsgründern abgeschlossen, spricht man davon, dass der Verein errichtet wurde.

Schritt 2: Die Anzeige bei der Behörde

Die Errichtung muss der Vereinsbehörde (das ist in Statutarstädten die Landespolizeidirektion, ansonsten die Bezirkshauptmannschaft) schriftlich angezeigt werden. In Wien ist die Vereinsbehörde erster Instanz die Landespolizeidirektion Wien.

Der Anzeige ist eine Kopie der Statuten anzuschließen. Die Anzeige selbst ist weitgehend formfrei. Das Bundesministerium für Inneres stellt ein Online-Formular für die Anzeige der Vereinserrichtung zur Verfügung.

Schritt 3: Die Entstehung des Vereins

Während der Verein durch Abschluss der Statuten errichtet wird, entsteht er als Rechtsperson erst mit Ausspruch der Einladung der Vereinsbehörde, die Vereinstätigkeit aufzunehmen, oder Untätigkeit der Vereinsbehörde für mehr als vier (in Ausnahmefällen sechs) Wochen. Mit diesem Zeitpunkt ist der Verein in das Zentrale Vereinsregister einzutragen und kann als juristische Person Verträge abschließen, Rechte erwerben und Pflichten eingehen.

4. Die Statuten: Die Basis jedes Vereins

Durchdachte, rechtssichere Statuten bilden die Grundlage jedes erfolgreichen Vereins. Gerade deshalb, weil das Vereinsgesetz verhältnismäßig kurz ist und der Gesetzgeber den Vereinsmitgliedern viel Gestaltungsspielraum einräumt, sollten Statuten wohl überlegte Regelungen und keine unbeabsichtigten Lücken enthalten. Ein Anwalt für Vereinsrecht stellt sicher, dass Ihre Statuten die gesetzlich zwingenden Inhalte aufweist, bei Bedarf aber auch darüber hinausgeht. Jedenfalls haben Statuten Regelungen zu folgenden Aspekten zu enthalten

  • den Vereinsnamen,
  • den Vereinssitz
  • den Vereinszweck,
  • die für die Verwirklichung des Zwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel
  • den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft,
  • die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder,
  • die Organe des Vereins und ihre Aufgaben, insbesondere eine klare und umfassende Angabe,
  • die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode, 
  • die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Vereinsorgane,
  • die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis,
  • Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens im Fall einer solchen Auflösung.

5. Warum professionelle rechtliche Beratung sinnvoll ist

Die Beiziehung eines Anwalts für Vereinsrecht ist bei einer Vereinsgründung in Wien und Umgebung weit mehr als eine formale Absicherung – sie ist das Fundament für eine langfristig lebensfähige Organisation und ein erster Schritt zu einem erfolgreichen Vereinsleben. Während Standard-Musterstatuten oft lückenhaft und steuerlich nicht durchdacht sind, erstellt ein auf NGOs und NPOs spezialisierter Rechtsanwalt individuell passende Vereinsstatuten, die exakt auf den Zweck Ihres Projekts zugeschnitten sind. Das verhindert nicht nur eine Untersagung der Vereinsgründung durch die Vereinsbehörde, sondern kann wesentlich dazu beitragen, Steuern zu sparen, Haftungen zu vermeiden und Streitigkeiten im Verein effektiv zu lösen. 

Unter der Leitung von Vereinsrechtsexperten Mag. Dorian Schmelz unterstützt Sie Schmelz Rechtsanwälte bei der Errichtung einer rechtlich und steuerlich optimierten Vereins und begleitet Sie bei der Meisterung aller Hürden, die sich im Vereinsalltag ergeben.

Häufige Fragen (FAQ)

Wieviel kostet eine Vereinsgründung in Österreich?

Die Gebühren der Vereinsbehörde für die Anzeige der Vereinserrichtung bewegen sich im mittleren zweistelligen Eurobereich und sind damit sehr überschaubar. Hinzu kommen Kosten für die anwaltliche und steuerberaterliche Tätigkeit. Bei einfach bis durchschnittlich strukturierten Vereinen ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

Tabelle 1: Kosten der Vereinsgründung in Österreich
 Leistung  Gegenstand Kosten ab...
 Verwaltungsgebühr  Pauschale Gebühren für das Verfahren vor der Vereinsbehörde 50 - 70 Euro
 Beratungspackage light Erstellung einfacher Statuten & Abwicklung des Behördenverfahrens   1.500,00 Euro
 Beratungspackage medium Erstellung von Statuten durchschnittlicher Komplexität  & Abwicklung des Behördenverfahrens  2.500,00 Euro

Wie lange dauert eine Vereinsgründung in Österreich?

Sofern die Vereinsmitglieder bereits ein Konzept ausgearbeitet haben, das es in rechtliche Bahnen zu lenken gilt, ist die Vorbereitung einer Vereinsgründung durch einen versierten Rechtsanwalt binnen ein bis zwei Wochen möglich. Oftmals ist die Beiziehung eines Steuerberaters sinnvoll, was die Vorbereitungsdauer etwas verlängert. Wurde die Errichtung des Vereins bei der zuständigen Behörde angezeigt, dauert das Verwaltungsverfahren in der Regel vier bis sechs Wochen.

Brauche ich für die Gründung eines Vereins zwingend einen Rechtsanwalt oder Steuerberater?

Für den Abschluss von Statuten und die Anzeige der Vereinserrichtung bei der Vereinsbehörde besteht kein Anwaltszwang. Die Beiziehung eines auf Vereinsrecht spezialisierten Rechtsanwalts - und allenfalls auch Steuerberaters - kann aber davor bewahren, Fehler zu machen, die entweder zu Problemen mit der Vereinsbehörde führen oder teure steuerliche Konseqzenzen nach sich ziehen. Jedenfalls dann, wenn ein Verein gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen soll, ist die Beauftragung eines Anwalts und eines Steuerberaters praktisch ein must have.

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