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Scheidung in Wien: Ablauf, Dauer, Kosten und Tipps

Trennung und Ehescheidung oder: Klarheit ins Chaos bringen

Eine Trennung ist selten nur ein rein juristischer Akt – sie ist ein tiefer Einschnitt in die Lebensplanung. Eine Ehescheidung stellt Betroffene vor große emotionale, wirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen. Inmitten von Zukunftsängsten und organisatorischem Chaos ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht hilft Ihnen dabei, diesen Prozess strukturiert, effizient und vor allem rechtssicher zu gestalten.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie eine Scheidung in Österreich abläuft, welche Kosten auf Sie zukommen und worauf Sie bei Unterhalt und Obsorge unbedingt achten sollten.

Ablauf einer Scheidung in Österreich: Einvernehmlich oder strittig?

Die einvernehmliche Scheidung

Wenn sich beide Ehepartner über die Auflösung der Ehe einig sind, ist die einvernehmliche Scheidung der goldene Weg. Sie ist in der Regel deutlich schneller, nervenschonender und kostengünstiger als eine strittige Scheidung. Voraussetzung ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben ist und Einigkeit über die wesentlichen Scheidungsfolgen herrscht. Dazu gehören:

  • die Vermögensaufteilung (inklusive Ersparnisse und Schulden);
  • der Unterhalt zwischen Ehegatten;
  • der Unterhalt in Bezug auf gemeinsame Kinder;
  • die Obsorge und das Kontaktrecht für gemeinsame Kinder.

Die strittige Scheidung

Können sich die Partner nicht einigen – etwa weil die Schuldfrage im Raum steht oder die Fronten verhärtet sind – kommt es zur strittigen Scheidung. Hier müssen die strittigen Punkte in einem Beweisverfahren geklärt werden: Hat ein oder haben beide Ehepartner Eheverfehlungen begangen? Und wen trifft das Verschulden an der Ehezerrüttung? Ein solches Verfahren ist weitaus komplexer und erfordert eine präzise ausgearbeitete rechtliche Strategie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

An eine strittige Scheidung schließt die Klärung weiterer Punkte, die anschließend einzeln behandelt werden, in eigenen Gerichtsverfahren an. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung sind die anschließend genannten Punkte hingegen einvernehmlich zu regeln.

Vermögensaufteilung: Ausgleich von Hab und Gut

Die Vermögensaufteilung umfasst alles, was während der aufrechten Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde – von der Eigentumswohnung bis hin zu Ersparnissen und Schulden. Juristen sprechen hier vom ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen. Eine Aufteilung erfolgt nach Billigkeit, wobei die Beiträge beider Ehepartner zum Erwerb des aufzuteilenden Vermögens gegenübergestellt werden.

Nicht der Aufteilung unterliegt Vermögen, das die Ehepartner bereits vor der Ehe erworben und in die Ehe eingebracht haben. Auch Erbschaften und Schenkungen, die ein Ehepartner während aufrechter Ehe erhält, werden nicht aufgeteilt.

Ehegattenunterhalt: Absicherung eines Ehepartners

Ob ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht, hängt stark von der Scheidungsform und dem Verschulden ab. Während bei einer einvernehmlichen Scheidung die Frage des Unterhalts weitgehend frei gelöst werden kann, entscheidet bei einer strittigen Scheidung, ob bzw welchen Ehepartner das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Ehezerrüttung trifft. Dieser Ehepartner kann dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig werden, wobei sich die Höhe des Unterhalts nach einer Prozentsatzmethode berechnet, die in der Judikatur entwickelt wurde.

Kindesunterhalt: Absicherung gemeinsamer Kinder

Der Kindesunterhalt (Alimente) dient der Deckung der Lebensbedürfnisse gemeinsamer Kinder. Die Berechnung erfolgt in Österreich ebenso nach einer Prozentsatzmethode, die von der Rechtsprechung entwickelt wurde. Die Höhe der Alimente ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe des Nettoeinkommens des Unterhaltsschuldners, dem Alter des begünstigten Kindes sowie anderer Unterhaltspflichten, die den Schuldner möglicherweise treffen.

Neben dem laufenden Kindesunterhalt können im Interesse des Kindes gelegene, außergewöhnliche Ausgaben Sonderbedarf darstellen, zu dem der Unterhaltsschuldner ebenso beitragen muss.

Obsorge über gemeinsame Kinder

Die Obsorge (das Sorgerecht) ist nach einer Trennung oft das emotionalste Thema. In Österreich gilt der Grundsatz der gemeinsamen Obsorge beider Elternteile, sofern dies dem Kindeswohl entspricht. In Ausnahmefällen kann einem Elternteil die Obsorge entzogen und dem anderen Elternteil die alleinige Obsorge eingeräumt werden. Neben der Obsorge ist auch das Kontaktrecht des Elternteils, bei dem Kinder nicht überwiegend leben, zu regeln. 

Warum Schmelz Rechtsanwälte in Wien die richtige Wahl ist

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Sollten auch Sie erfahrene Beratung suchen, vereinbaren Sie am besten noch heute ein erstes Gespräch. Dieses dient dazu, Ihre Situation klar zu analysieren und die nächsten Schritte festzulegen. Wir bieten Ihnen volle Flexibilität: Termine sind kurzfristig vor Ort in unserem Wiener Büro oder bequem per Videokonferenz möglich.

Häufige Fragen (FAQ) zur Scheidung in Wien

Wieviel kostet eine Scheidung in Österreich?

Die Kosten einer Ehescheidung hängen stark von der Art der Scheidung ab. Während eine einvernehmliche Scheidung in einfachen Fällen ab etwa 3.000 Euro umsetzbar ist, kann sich eine "schmutzige" strittige Scheidung über Jahre ziehen und mehrere zehntausend Euro kosten.

Wir bieten Ihnen in einem Erstgespräch, das bei uns ab 199 Euro brutto kostet, eine nähere Orientierung über die mögliche Dauer und voraussichtlichen Kosten einer Ehescheidung. Ihr Gespräch können Sie hier online buchen.

Wie lange dauert eine Scheidung in Österreich?

Auch die Dauer einer Scheidung hängt davon ab, welcher Weg konkret bestritten wird. Wird eine einvernehmliche Scheidung angestrebt, ist bei kooperativen Ehepartnern eine Klärung der Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung und die Durchführung der Scheidung vor dem Bezirksgericht binnen weniger Wochen möglich. Ist es nötig, eine strittige Scheidung durchzuführen, ist - samt der damit zusammenhängenden Verfahren (Unterhalt, Kindesobsorge, Vermögensaufteilung) - eine mehrjährige Dauer realistisch.

Brauche ich für meine Scheidung zwingend einen Anwalt?

Zwar besteht in Scheidungsverfahren keine Anwaltspflicht, dennoch ist die Beiziehung eines erfahrenen Scheidungsanwalts dringend zu empfehlen. Vom Ausgang des Scheidungsverfahrens hängt die Frage ab, ob Sie Ihrem künftigen Ex-Partner womöglich lebenslang Unterhalt zahlen dürfen. Bei der Aufteilung des Vermögens stehen schnell mehrere hunderttausend Euro auf dem Spiel, vor allem dann, wenn in der Ehe eine Eigentumswohnung oder ein Haus angeschafft wurden. Das Wichtigste aber ist, das Beste für Ihre Kinder herauszuholen.

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