Skip to main content

Familienrechtliche einstweilige Verfügungen

1. Auf den Punkt gebracht

Executive Summary: Einstweilige Verfügungen können schnellen, vorläufigen Rechtsschutz bieten, wenn akute Gefahr besteht. Sie werden in einem vereinfachten Eilverfahren erlassen, in dem die Beweisschwelle für den Antragsteller herabgesenkt ist, und gelten für befristete Zeit - typischer Weise so lange, bis ein Hauptverfahren mit sorgfältiger Beweisaufnahme beendet werden konnte.Gewaltschutz‑Verfügungen bewahren vor körperlicher oder psychischer Gewalt und können Betretungs‑ und Annäherungsverbote anordnen; sie verlängern in praxi häufig eine zuvor ausgesprochene polizeiliche Wegweisung. Die Anti-Stalking-Verfügung greift bei beharrlicher Verfolgung ein, die die Lebensführung des verfolgten Partners erheblich beeinträchtigen, ein. Im Kindschaftsrecht sichern einstweilige Anordnungen Obsorge und Kontakt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Zum Schutz vor Vermögensverschiebungen können Verfügungsverbote oder Kontensperren angeordnet werden.

Autoren: Mag. Eva Schmelz, Mag. Dorian Schmelz
Zuletzt aktualisiert: 2/2026
Voraussichtliche Lesedauer: 8 - 10 Minuten

2. Einstweilige Verfügung bei Gewalt in der Familie (§§ 382a ff EO)

Was ist der Zweck von Gewaltschutzverfügungen?

Einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt dienen dem unmittelbaren Schutz vor Gefährdungen der körperlichen und psychischen Integrität. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn eine Person im familiären Umfeld Gewalt erleidet, ernstlich bedroht wird oder gewisse Übergriffe in anderer Form stattfinden, etwa durch Stalking. 

Was mache ich bei (angedrohter oder ausgeübter) Gewalt durch meinen Partner?

Eine einstweilige Verfügung kann dann erlassen werden, wenn konkrete Tatsachen darauf schließen lassen, dass eine Person Gewalt ausübt oder eine Gewaltausübung unmittelbar bevorsteht. Bereits einzelne tätliche Angriffe, die nicht gänzlich unbedeutend sind, können für die Erlassung einer Verfügung ausreichen. Auch Drohungen, massive Einschüchterungen oder Gewalt gegen Sachen – etwa das Zerschlagen von Möbeln – können eine einstweilige Verfügung rechtfertigen, wenn sie Ausdruck einer gefährlichen Dynamik sind. Psychische Gewalt kann dann gegenständlich sein, wenn sie die psychische Gesundheit des anderen Partners erheblich beeinträchtigt, etwa weil der andere Partner eine Angststörung entwickelt oder an krankhaften Schlafstörungen zu leiden beginnt.

Eine wichtige praktische Ausprägung ist die einstweilige Verfügung zum Schutz des Wohnraumes: Das Gericht kann einer gewalttätigen Person verbieten, die Wohnung zu betreten, selbst wenn sie vormals Mitbewohner war und Miteigentümer oder -Besitzer ist. Auch das Betreten eines bestimmten Nahbereichs, der Kontakt über Kommunikationsmittel oder das Aufsuchen bestimmter Orte kann untersagt werden.

Was mache ich, wenn mein Partner mich verfolgt und mit WhatsApp-Nachrichten zuschüttet?

Die einstweilige Verfügung nach § 382d EO dient dem Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre in einer Art und Weise, die umgangssprachlich als "Stalking" bezeichnet wird. Letzteres wird als beharrliche Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung verstanden, durch die die betroffene Person in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt wird. Das kann bspw das Nachstellen im öffentlichen oder privaten Bereich, die Zusendung unerwünschter Nachrichten oder das Überwachen des Partners sein. Charakteristisch ist ein intensives, wiederkehrendes, gegen den Willen der betroffenen Person gerichtetes Verhalten.

Zentrale Voraussetzung für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist eine gegenwärtige oder unmittelbar drohende Gefahr weiterer Eingriffe in die Privatsphäre der gefährdeten Person. Die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner muss also ein Verhalten setzen, das nach seiner Art und Häufigkeit erwarten lässt, dass es ohne gerichtliche Maßnahme fortgesetzt wird. Der Antragsteller muss die Stalking‑Handlungen glaubhaft machen. Zudem muss die Verfolgung oder Belästigung die betroffene Person in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigen. Das kann der Fall sein, wenn sie etwa ihre Wohnung nicht mehr angstfrei verlassen kann oder beruflich oder sozial erheblich eingeschränkt wird. Schließlich muss die einstweilige Verfügung geeignet sein, die weitere Gefährdung zu verhindern. Das kann das Verbot jeglicher Kontaktaufnahme, das Verbot des Aufenthalts an bestimmten Orten oder das Verbot der Weitergabe persönlicher Daten an dritte Personen sein.

Kontaktaufnahmen mit einem (Ex-)Partner können - wie eine Trennung einer zwischenmenschlichen Beziehung im Allgemeinen - schmerzhaft sein. Eine Stalking-Verfügung dient nicht dazu, Kontaktaufnahmen in einem Ausmaß zu vermeiden, das mit einer Trennung üblicher Weise verbunden ist, mag ein Partner diese Kontakte auch als unangenehm empfinden.

3. Einstweilige Verfügung zum Schutz von Vermögen und ehelichem Eigentum (§ 381 EO)

Was ist der Zweck vorläufigen Vermögensschutzes?

In Trennungs‑ und Scheidungssituationen kann es dazu kommen, dass ein Ehepartner unter dem Einfluss hochkochender Emotionen beginnt, Konten zu leeren oder die Einrichtung im gemeinsamen Haushalt abzuverkaufen. Das Gesetz bietet für solche Situationen mit der einstweiligen Verfügung nach § 381 Z 1 EO ein wirksames Instrument, um eine solche Vermögensverschiebung zu verhindern. Die Maßnahme dient dazu, die spätere Durchsetzung von Aufteilungs‑ oder Unterhaltsansprüchen zu sichern und zu verhindern, dass der andere Partner verkürzt wird, etwa indem Finanzmittel in Drittstaaten verlagert werden, in denen österreichische Gerichtsentscheidungen nicht vollstreckt werden können. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche Ausgangslage im Zeitpunkt der Trennung erhalten bleibt und nicht durch rasche, einseitige Vermögensbewegungen verzerrt wird.

Nach welchen Gesichtspunkte entscheiden Gerichte?

Eine einstweilige Verfügung kann dann erfolgreich beantragt werden, wenn konkrete Umstände darauf hindeuten, dass Vermögenswerte der Eheleute gefährdet sind – etwa weil ein Ehepartner ungewöhnlich hohe Bargeldbehebungen tätigt, Vermögen ins Ausland überweist oder Wertgegenstände aus dem gemeinsamen Haushalt entfernt - und hierdurch Ansprüche des antragstellenden Ehepartners gefährdet werden.

Gerichte prüfen infolge eines derartigen Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, ob tatsächlich eine Gefahr der Vereitelung oder Erschwerung späterer Ansprüche besteht, und ob die beantragte Maßnahme geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen. Gleichzeitig muss das Gericht eine Balance zwischen Schutz und Zumutbarkeit finden: Eine Verfügung darf den betroffenen Ehepartner nicht stärker einschränken, als zur Sicherung notwendig ist - schließlich wird die Verfügung der verpflichteten Partei über eigenes Vermögen eingeschränkt.

Der gerichtliche Schutz kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Häufig wird dem gefährdenden Ehepartner untersagt, bestimmte Vermögenswerte zu veräußern oder zu belasten. Auch Kontensperren, Verfügungsverbote, die Sicherstellung bestimmter Gegenstände oder die Sperre von Sparbüchern sind typische Maßnahmen, die das Gericht im Weg einer einstweiligen Verfügung anordnen kann. Die Verfügung kann sich sowohl auf alleinige Vermögenswerte beziehen, wenn dadurch die Erfüllung von Unterhaltspflichten gefährdet werden könnte, als auch auf gemeinsame Vermögenswerte, wenn zu befürchten ist, dass sie dem Zugriff im späteren Aufteilungsverfahren entzogen werden sollen.

Wann sollte eine Sicherung der Vermögenssituation erwogen werden?

Die Erfahrung zeigt, dass einstweilige Verfügungen zum Schutz des Vermögens ein wirkungsvolles Mittel sein können, wenn ein Partner darum bemüht ist, Fakten zu schaffen, die im Nachhinein kaum korrigierbar wären. Hierdurch kann eine stabile Grundlage für das spätere Aufteilungsverfahren geschaffen werden. Besonders bei hohen Vermögenswerten oder komplexen wirtschaftlichen Verhältnissen empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung, da in schnelllebigen Zeiten Vermögenstransfers rasch bewirkt werden können. Bedenken Sie aber, dass ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht völlig abstrakt gestellt werden sollte, sondern ein konkreter Anlasspunkt dafür vorliegen muss, dass der andere Ehepartner Vermögensverschiebungen vornimmt, um bspw eigenen Unterhaltspflichten zu entgehen oder eine korrekte Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens zu untergraben.

4. Einstweilige Verfügung zur Sicherung von Obsorge und Kontaktrecht

Was ist der Zweck einer vorläufigen Sicherung von Obsorge und Kontakt?

Wenn das Kindeswohl gefährdet erscheint, können Gerichte rasch eingreifen und vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Obsorge und des Kontaktrechts treffen, um das Rechtsverhältnis zwischen dem Kind einerseits und seinen Eltern einer vorläufigen Regelung zuzuführen. Der Zweck solcher einstweiliger Anordnungen besteht darin, die Lebenssituation des Kindes sofort zu stabilisieren, ohne das Ende eines monate- oder gar jahrelangen Hauptverfahrens abwarten zu müssen, während dessen Dauer eine Entfremdung zwischen dem Kind und seinem um Kontakte gebrachten Elternteil zu befürchten ist. Sofern hier von "Eltern" gesprochen wird, ist das der Hauptanwendungsfall; in manchen Fällen können aber auch andere nahestehende Personen adäquate Rechte haben, etwa die ein Kind aufziehenden Großeltern (bspw nach dem Tod oder bei Fehlen der Erziehungsfähigkeit der Eltern).

Mitunter werden leider auch gerichtliche Anordnungen zur Herausgabe eines Kindes notwendig, wenn ein Elternteil das Kind zurückhält und die Übergabe an den anderen Elternteil verweigert. Solche Anordnungen sind typische Instrumente zur Sicherung der Obsorge und basieren auf der Verpflichtung beider Eltern, das Kindeswohl nicht durch eigenmächtiges Verhalten zu gefährden. 

Nach welchen Grundsätzen entscheidet das Gericht?

Gerichte prüfen im Rahmen solcher vorläufigen Maßnahmen ausschließlich, was im Moment dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Hierbei wird unter anderem berücksichtigt, dass die dem Kind gewohnte Betreuungssituation beibehalten, ein Kind also nicht aus seinem gewohnten Alltag "herausgerissen" wird, sofern nicht ausnahmsweise sachliche Gründe genau das erfordern. Ebenso ist es ein anerkanntes Ziel, Kindern in nach einer Trennung ihrer Eltern ohnehin schwierigen Zeiten möglichst Sicherheit zu geben und sie nicht in einen Loyalitätskonflikt zwischen ihren Eltern zu bringen; eine Ehescheidung ist Angelegenheit der erwachsenen Eheleute, nicht ihrer minderjährigen Kinder, weshalb Kinder weder "zwischen den Stühlen sitzen" sollten, noch von ihren Eltern - manchmal auch unbewusst - in die ausgesprochen unangenehme Lage gebracht werden sollten, sich zwischen ihren Eltern entscheiden zu müssen.

Wie entscheiden Gerichte?

Das Gericht entscheidet im Rahmen von Kontakt- und Obsorgefragen durch einen Beschluss. Die einstweilige Regelung kann etwa eine vorläufige Zuweisung der hauptsächlichen Betreuung, ein befristetes Kontaktrecht, oder die Übertragung bestimmter Teilbereiche der Obsorge umfassen. Einstweilige Maßnahmen im Bereich Obsorge und Kontakt sind grundsätzlich befristet, weil sie lediglich den Zeitraum bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit überbrücken sollen. Sie können verlängert oder angepasst werden, wenn sich die Umstände ändern oder das Hauptverfahren nicht zeitnah abgeschlossen werden konnte. Typisch ist außerdem, dass das Gericht begleitend weitere Schritte setzt, etwa die Einholung eines Sozialberichts, die Bestellung eines Kinderbeistands oder die Anordnung von Mediation, um die Obsorge und Kontakte einer langfristigen Regelung zuzuführen, die dem Kindeswohl am Besten entspricht.

Können Kontakt und Obsorge auch vorläufig eingeschränkt werden?

Wenn der Vorwurf von Gewalt im Raum steht oder eine sonstige ernsthafte Gefährdung der Interessen eines Kindes behauptet werden, kann das Gericht das Kontaktrecht zu einem Kind auch vorläufig einschränken, etwa indem Kontakte nur noch im Beisein dritter Personen oder unter professioneller Begleitung in einem Besuchscafé erlaubt sind. 

5. Prozessuale Aspekte einstweiliger Verfügungen

Was ist der Zweck einer einstweiligen Verfügung?

Einstweilige Verfügungen dienen der raschen Sicherung schutzwürdiger Rechtspositionen, wenn eine unmittelbare Gefährdungslage besteht und eine Entscheidung im Hauptverfahren zu lange dauern würde, um Rechtsschutz zu gewähren. Es wohnt dem Wesen von Einstweiligen Verfügungen inne, dass sie nur in Ausnahmefällen gewährt werden und ihre Erlassung bloß innerhalb enger Grenzen zulässig ist. 

Welches Gericht ist für eine Antragstellung zuständig?

In den oben beschriebenen, familienrechtlichen sog. Provisorialverfahren ist in der Regel das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel die gefährdete Person – im Obsorgerecht das Kind – ihren bzw seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das stellt eine Umkehr des allgemeinen zivilprozessualen Grundsatzes dar, dass jene Person, die von einer anderen etwas möchte, zu dieser kommen - also eine Klage oder einen Antrag beim Gericht am Wohnsitz des Beklagten bzw Antragsgegners einzubringen - hat. Wer dringenden Rechtsschutz sucht, kann bspw den nächsten Amtstag am Bezirksgericht seines Wohnortes aufsuchen und einen Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung ebendort zu Protokoll geben. Die Option, in einer typischerweise dringlichen und emotional belastenden Situation einen Anwalt beizuziehen, besteht natürlich auch.

Nach welchen Grundsätzen entscheidet das Gericht?

Die Geltendmachung erfolgt je nach Rechtsmaterie entweder im Außerstreitverfahren – insbesondere bei vorläufigen Maßnahmen zu Obsorge und Kontaktrecht nach § 107 AußStrG – oder im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes der Exekutionsordnung, der etwa die klassischen GewaltschutzVerfügungen nach §§ 382a–382e EO umfasst.

Das Gericht entscheidet dabei nicht auf Basis des für Hauptverfahren üblichen Beweismaßstabs, sondern verlangt lediglich eine Glaubhaftmachung der behaupteten Tatsachen; darunter versteht man, dass das Gericht mit (bloß) überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Tatsache überzeugt sein muss, was eine deutliche Stärkung der Position des Antragstellers mit sich bringt. Da Provisorialverfahren auf besondere Beschleunigung ausgerichtet sind, haben Gerichte die Möglichkeit, eine Einstweilige Verfügung sogar ohne vorherige Anhörung der Gegenseite zu erlassen, wenn ansonsten der Zweck der Verfügung vereitelt würde; da die Gegeseite so um ihr Grundrecht auf rechtliches Gehör gebracht würde, stehen ihr gegen derartige Verfügungen besondere Rechtsbehelfe offen.

Wie kann man sich gegen eine einstweilige Verfügung wehren?

Über einen Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung wird durch Beschluss entschieden. Gegen diesen kann binnen 14 Tagen Rekurs erhoben werden, dem keine aufschiebende Wirkung zukommt - der Beschlussinhalt ist daher während des Rekursverfahrens bereits zu beachten.

Verstößt die verpflichtete Partei gegen eine Einstweilige Verfügung, drohen zivilrechtliche Konsequenzen – etwa die Verhängung von Zwangsstrafen – sowie in manchen Fällen strafrechtliche Sanktionen, insbesondere im Kontext des Gewaltschutzes.

Wie kann - neben dem Zivilgericht - die Polizei helfen?

Zivilrechtliche Einstweilige Verfügungen und polizeiliche Wegweisungen können in engem Zusammenhang zueinander stehen. Die polizeiliche Wegweisung ist eine sofort wirksame sicherheitspolizeiliche Maßnahme, die gesetzt wird, wenn eine Person eine andere Person gefährdet - eine Gefährdung kann bereits durch eine Drohung bewirkt werden - und eine unmittelbare Intervention notwendig erscheint. Die Polizei kann den Gefährder in einem solchen Fall nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) unverzüglich aus der Wohnung verweisen und ihm das Betreten des Wohnbereichs sowie den Kontakt mit dem Gefährder untersagen. Die Maßnahme dient dem Schutz vor tatsächlicher oder ernstlich drohender Gewalt, wobei bereits ein einzelner tätlicher Angriff für eine Wegweisung genügt.

Die Wegweisung führt dazu, dass der Gefährder den Wohnbereich sofort verlassen muss und seinen eigenen Wohnbedarf notfalls anders decken muss. Die Polizei muss dem soeben Weggewiesenen aber die Möglichkeit geben, dringend erforderliche Sachen zusammenzupacken und mitzunehmen. Die Wegweisung gilt für 14 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums sollte die gefährdete Person bei Bedarf einen Antrag auf Erlassung einer zivilrechtlichen einstweiligen Verfügung nach §§ 382a–382c EO stellen, wodurch der Schutz über die polizeiliche Maßnahme hinaus verlängert wird.

6. Wir helfen weiter

Wenn Sie raschen Schutz benötigen – vor Gewalt, Stalking, Vermögensgefährdung oder zur Sicherung von Obsorge und Kontakt – unterstützen wir Sie kompetent und zuverlässig. Wir prüfen, angeführt von Familienrechtsexpertin Mag. Eva Schmelz, Ihren Fall, bereiten die nötigen Anträge vor und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Nicht Wochen später, sondern rasch, unbürokratisch und effizient.