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Medienrecht und Urheberrecht

Für Urheber

  • Ein von mir angefertigtes Foto wird ohne meine Zustimmung von einem Dritten verwendet. Welche Ansprüche kann ich geltend machen?
  • Teile meiner mühevoll erstellten Website finden sich auf einer anderen Website 1:1 wieder. Wie soll ich darauf reagieren?
  • Mein Buch soll gedruckt werden. Ist der mir vorgelegte Verlagsvertrag rechtlich in Ordnung?
  • Ich möchte einer anderen Person an einem meiner Werke ein Werknutzungsrecht oder eine Werknutzungsbewilligung einräumen. Worauf muss ich achten?

Für Medienunternehmen und Journalisten

  • Als Journalist habe ich brisante Unterlagen erhalten. Darf ich diese veröffentlichen?
  • Wir schreiben über einen Kriminalfall. Dürfen wir den Namen des Opfers veröffentlichen?
  • Dürfen wir Fahndungsfotos für unsere Berichterstattung weiterverwenden, auch wenn der Täter bereits gefasst wurde?
  • Muss ich meine Informanten gegenüber Behörden offenlegen?

Für Personen, über die medial berichtet wird

  • Mein Name taucht in voller Länge in den Medien auf. Was kann ich tun?
  • Es werden Unwahrheiten über mich verbreitet. Wie kann ich das stoppen?
  • Es werden Details aus meinem Privatleben medial preisgegeben. Welche Ansprüche habe ich gegen das Medium?
  • Durch Negativberichterstattung habe ich enormen Schaden erlitten. Wie kann dieser gutgemacht werden?

Darum Schmelz Rechtsanwälte OG

  • Urheber von Lichtbildern, Textwerken, Videos und ähnlichem sind meistens bemerkenswert kreative Köpfe – aber keine Juristen. Wir beraten Sie, damit Ihr geschaffenes Werk bestmöglich geschützt wird. Im Konfliktfall setzen wir für Sie Unterlassungsansprüche, Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf angemessenes Entgelt durch. Wir schützen Ihr Urheberrecht umfassend.
  • Die Grenze zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf Achtung der Privatsphäre ist fließend. Wir beraten Medienunternehmen, Journalisten und Personen, die im Licht der medialen Berichterstattung stehen, indem wir medienrechtliche und urheberechtliche Ansprüche für Sie abwehren oder durchsetzen.
  • Negative oder unwahre Berichterstattung kann über kurz oder lang massiven Schaden anrichten und den Ruf eines Menschen oder Unternehmens nachhaltig beschädigen. Wir erarbeiten unter dem Stichwort des Persönlichkeitsschutzes mit Ihnen eine Abwehrstrategie: schnell und unkompliziert. Denn gerade bei negativer oder unwahrer Berichterstattung (Stichwort "Shitstorm") ist rasche Hilfe angesagt, um kaum wieder gutzumachenden Schaden abzuwehren.

Sie und ihr Werk stehen bei uns im MITTELPUNKT.

Hier finden Sie uns

Wien

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